
Persönliche Rechte für alle: Ausstellung vermittelt Kinderrechte praxisnah
Wie können Erwachsene Kinder wirksam vor (sexueller) Gewalt schützen? Dieser Frage widmet sich die Ausstellung „Alle Kinder haben persönliche Rechte!“, die von der Kölner Kontakt- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Zartbitter, Mitgliedsorganisation im Paritätischen NRW, veranstaltet wird. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen die persönlichen Rechte von Kindern, die in der Vermittlung von Kinderrechten häufig weniger Beachtung finden.
Aus der Praxis für die Praxis
Wie die Fachstelle Zartbitter in jahrzehntelanger Präventionsarbeit festgestellt hat, fehlt es bundesweit an praxisnahen Angeboten für Eltern und pädagogische Fachkräfte, die erläutern, wie Kinder im Alltag wirksam geschützt und gestärkt werden können. Die Ausstellung „Alle Kinder haben persönliche Rechte!“, die Zartbitter gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und der Kölner Volkshochschule ins Leben gerufen hat, soll diesem Defizit beim Thema Kinderschutz entgegenwirken. Noch bis zum 15. November 2025 kann die kostenlose Ausstellung im VHS-Studienhaus am Neumarkt in Köln besucht werden. Ein Audioguide sowie kostenlose Führungen für Eltern, Fachkräfte, Studierende, Mitarbeiter*innen von Pfarrgemeinden sowie weiteren Gruppen, die mit Kindern arbeiten, vermitteln nicht nur Wissen, sondern auch konkrete Handlungskompetenz. Denn Kinder zu schützen, liegt in der Verantwortung von Erwachsenen und nicht etwa umgekehrt. Damit Kinder ihre Rechte verstehen und für sie eintreten können, braucht es Erwachsene, die ihnen persönliche Rechte aktiv vorleben und sich für deren Schutz einsetzen.
Welche Rechte habe ich als Kind?
Die Ausstellung ist Teil des gleichnamigen Präventionsprojekts, dass sich auch direkt an Kinder richtet. Denn fragt man Grundschüler*innen nach ihren Kinderrechten, zeigt sich, dass ihr Wissen selten über die bekannten Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention hinausgeht. Doch wie steht es um die alltäglichen, persönlichen Rechte in Familie, Schule oder Sportverein? Darf eine Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres ein Foto von mir machen, um sich meinen Namen besser merken zu können? Dürfen meine Eltern mir vorschreiben, welche ihrer Bekannten ich mögen soll? Solche Situationen und die damit verbundenen persönlichen Rechte werden mit Hilfe der farbenfrohen Zartbitter-Materialien und kostenlosen Theatervorstellungen des Stücks „Kinderrechte Superkräfte“ in Grundschulen und Jugendhilfeeinrichtungen altersgerecht erklärt.

