
Breites Bündnis fordert: Keine Versorgungssperren bei Verschulden der Vermietenden – schon gar nicht im Winter!
Obwohl Mieter*innen ihre Miete und Vorauszahlungen pünktlich zahlen, kann die Gas- oder Wasserversorgung eines Mietshauses abgestellt werden. Das geschieht, weil Vermieter*innen ihre offenen Forderungen gegenüber dem Versorgungsunternehmen nicht ausgleichen. Über einen solchen Fall in Hagen berichtete am 25. November 2025 der WDR in der Sendung „Servicezeit“. Zuvor hatte bereits die Westfalenpost berichtet. Aufgrund der Versorgungssperre wird das Haus für unbewohnbar erklärt. Ähnliche Fälle gibt es landesweit. Rechtlich dürfen Versorgungsunternehmen bei bestehenden Rückständen die Versorgung einstellen. Nach Ansicht des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“, dem auch der Paritätische NRW angehört, trifft das bei Mehrfamilienhäusern aber die Falschen.
Keine Sperrungen im Winter
„Heizung, Strom und Wasser sind unverzichtbar. Deswegen lösen Sperren grundsätzlich Notlagen aus. Die Mieterinnen und Mieter haben die Rückstände nicht verursacht und stehen nun trotzdem ohne Bleibe da – mitten im Winter. Versorgungssperren müssen ausgeschlossen werden, wenn die Mieter ihre Zahlungen geleistet haben. Als Sofortmaßnahme vor Wohnungsverlust und kalter Wohnung fordern wir ein Winter-Moratorium mit dem Ziel, auf Sperrungen in den kalten Monaten zu verzichten“, so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“.
Begrenzte rechtliche Möglichkeiten
Aktuelle rechtliche Möglichkeiten, gegen eine drohende Sperre vorzugehen, sind begrenzt. Mieter*innen können versuchen über Abtretungen und Verhandlungen mit dem Versorger eine Sperrung zu verhindern, sind aber auf die Bereitschaft des Versorgers angewiesen. Im Hagener Fall wurde die Sperre trotz möglicher Abtretungen von mehreren tausend Euro pro Monat vollzogen.
Möglichkeiten für Kommunen
Auch die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Wohnungsaufsichten der Kommunen, sind bei angedrohten Sperrungen bisher nicht in der Lage wirksam tätig zu werden. Das Wohnraumstärkungsgesetz erlaubt nämlich eine Intervention erst bei vollzogener Sperre. Im Rahmen einer Ersatzvornahme kann die Kommune dann die Rückstände ausgleichen und den Vermieter*innen in Rechnung stellen. Dazu fehlen aber häufig die finanziellen Mittel. Es muss gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommunen vor einer Versorgungssperrung aktiv werden können. Zudem muss die Landesregierung den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für diese „Ersatzzahlungen“ an den Versorger zur Verfügung zu stellen.
Rechtsrahmen unverzüglich ändern
Generell fordert das Bündnis „Wir wollen wohnen!“, dass solche Sperrungen ganz abgeschafft werden. Denn für Mieter*innen ist diese Situation katastrophal. Völlig unverschuldet müssen sie hinnehmen, dass ihre Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden. Für tragfähige Lösungen braucht es daher unverzüglich einen geänderten Rechtsrahmen.
Über das Bündnis
Das NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ ist ein Zusammenschluss bestehend aus dem Deutscher Mieterbund NRW, dem Deutschen Gewerkschaftsbund NRW, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW, der Caritas in NRW, dem Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe, dem Sozialverband Deutschland NRW und dem Sozialverband VdK NRW. Es setzt sich ein für den Erhalt und den Ausbau des Mieter*innenschutzes in NRW und für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.